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Anwaltskanzlei Grebenar

Internationales Privatrecht.

Zu berücksichtigen:

Erbfolgen – Erbrecht:

Der Erbschein hat als Ziel, den Status des Erben der/ oder des Inhabers zu beweisen, indem man damit außerdem den Schutz derjenigen gutgläubigen Erwerber erlangt.
Um diesen Erbschein zu beantragen sind die Erben und die Verwalter des Nachlasses legitimiert, wozu diese den Ausweis oder Pass des Erblassers, den nationalen oder internationalen Todesschein, das Familienbuch, in dem die Erben eingetragen sind, und gegebenenfalls auch weitere Unterlagen, die sich auf den Nachlass beziehen, wie z.B. ein privates Testament.
Um den Erbschein zu erhalten, in dem die Erben vermerkt sind, muss man erwägen, ob die Erbfolge eine Erbfolge ab intestato (§2354 BGB) oder eine testamentarische Nachfolge ist (§ 2355 BGB) , da die vorzulegenden Unterlagen ein leicht variieren.


Verjährung von Familien- und Erbrechtansprüche im deutschen Recht:

Die Verjährungsfrist ist von 3 Jahren, gemäß § 195 des BGB, und nur der Anspruch des Erben auf Rückerstattung der Erbschaft; des Treuhänders auf eine Rückerstattung des in Treuhand gegebenen Vermögens, oder der Anspruch des Erben auf Rückerstattung eines falschen Erbscheins (sowie auch jene, die dazu dienen um Information zu erhalten, die es erlaubt, diese Rückerstattungsansprüche zu vollziehen), verjähren weiterhin nach 30.


Doktrin / Wissenschaftliche Lehre

Prof. Alicia Perugini Zanetti (Die Gültigkeit und die internationale Möglichkeit zu zirkulieren der Notariellen Vollmacht. Verlag Depalma, Buenos Aires, 1988, S. 78 ff.)

erwähnt, dass bei einigen Dokumenten nicht nur eine formelle Kontrolle durchzuführen ist, sondern dass es angebracht ist, zu überprüfen, welche Erfordernisse das Recht dort auferlegt, wo man das ausländische Dokument gelten machen will. Sie bietet das Beispiel: Eine im Ausland erteilte Vollmacht, um in Argentinien einen Vertrag zu schließen, wo das argentinische Recht bindend, imperativ grundlegende Anforderungen für dessen Vollendung stellt, und deshalb die Formalität der Beglaubigungen begünstigt, mit der Kontrolle des Gesetzes, anwendbar auf einigen Dokumenten.